Schritte zur Therapie
- Kontakt mit mir aufnehmen
- fachärztliche Verordnung (Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Neurologe)
- chefärztliche Bewilligung durch Krankenkasse (aufgrund Covid19 derzeit ausgesetzt)
- Terminvereinbarung mit mir
- Diagnostik / Beratung / Therapie
Die Zuweisung erfolgt mittels Verordnungsschein, auf dem folgende Informationen angeführt sein sollten:
- Ihre persönlichen Daten
- die Diagnose
- die Zuweisung zur logopädischen Therapie
- die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten (z.B.: 10 x logopädische Therapie à 60 min T3)
- der Name der Therapeutin: "Logopädin Mag. Antje Bernas-Stiel"
Die Verrechnung erfolgt nach jeder Einheit in bar. Laut Kassengesetz bestätige ich Ihnen diese Verrechnung mit einer Quittung, welche sie ggf. für die spätere Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen.
Nach Abschluss der Behandlungsverordnung erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Diese reichen Sie gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein und ggf. den Quittungen bei der jeweiligen Krankenkasse ein. Sie bekommen somit bis zu 80% der Kosten rückerstattet. Über die genauen Tarife der Kostenrückerstattung informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Wenn Sie zusätzlich privat versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten bei Ihrer privaten Zusatzversicherung einzureichen.